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Einbürgerung, Sonderbefragung für Muslime
von ´Abdullâh Frank Bubenheim
Nachdem ich
mir die Fragen angesehen habe, die ab dem 01.01.2006 muslimischen Einbürgerungsbewerbern
in Baden-Württemberg gestellt werden (siehe: Presseerklärung
des Islamrats für Deutschland, veröffentlicht im Muslim-Markt-Rundmail
vom 03.01.06), ist mir klargeworden, daß ein aufrichtiger Muslim,
um nicht Gefahr zu laufen, daß sein Antrag abgelehnt wird, sie nicht
wahrheitsgemäß beantworten kann. Wie der Islamrat für
Deutschland in seiner Presseerklärung sagt, spiegeln die Fragen sämtliche
landläufigen Vorurteile gegen Muslime wieder, wie sie auch Fangfragen
für die Bewerber sind. Selbst eine Relativierung der Antworten, die
bei einigen Fragen möglich scheint, wäre für den Antragsteller
wohl sehr problematisch. Da ein praktizierender Muslim nicht lügen
darf, nicht einmal um Asyl zu erlangen, geschweige denn, um eingebürgert
zu werden, kann er die gestellten Fragen nicht im optimalen Sinn beantworten.
Daher sollten praktizierende Muslime grundsätzlich keinen Antrag
auf Einbürgerung stellen.
Die zweite
Frage ist eigentlich sehr dumm gestellt und ihr erster Teil in sich widersprüchlich.
Warum wurde nicht gleich Platons Ansicht über die Demokratie angeführt,
etwa in der Form: "Was halten sie von folgenden Aussagen: "Die
Demokratie ist die beste der schlechten Staatsformen", "die
Demokratie ist die schlechteste der guten Staatsformen" oder "welche
Staatsform ist Ihrer Meinung nach besser: die Demokratie (Herrschaft des
Volks) oder die Aristokratie (als Herrschaft der Besten, Tugendhaftesten,
Tüchtigsten)"? - wobei der in Deutschland herrschende
Parlamentarismus nach Platons Definition gar keine Demokratie, sondern
eine Oligarchie (die Herrschaft einiger weniger, die nicht einmal die
Besten sein müssen) ist. Übrigens ist mir wenigstens ein deutschstämmiger
Muslim in Baden-Württemberg bekannt, der die Demokratie als "Dämonkratie"
(= "Herrschaft der bösen Geister") bezeichnet und diese
seine Meinung auch öffentlich erörtert.
Frage 14
kann von einem Muslim, der seine Religion kennt, nur dahingehend beantwortet
werden, wie von den Befragern (höchstwahrscheinlich) gewünscht,
nämlich, daß er Zwangsheiraten verurteilt.
In Frage
21 wird anscheinend vom Einbürgerungsbewerber erwartet, daß
er etwas verneint, was nach geltendem deutschen Recht zulässig ist,
nämlich der Ausschluß jemandes, der die Religion seiner Eltern
verlassen hat, davon, sie zu beerben, was mit einer letztwilligen Verfügung
(Testament) aber möglich ist. Man sollte den Befragern die Frage
stellen, was denn sie davon halten, wenn ein deutscher nichtmuslimischer
Vater seinen Sohn auf diese gesetzlich zulässige Weise enterbt, weil
dieser zum Islam konvertiert ist.
Als Zusatz
zu Frage 22, wie man sich verhalten würde, wenn man von einen begangenen
oder geplanten terroristischen Anschlag erführe, heißt es:
(Hinweis für die EBB: Der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime
in Deutschland, Dr. Nadeem Elyas, hat im ZDF am 15.07.2005 - nach den
Anschlägen in London - erklärt, die Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden
sei für Muslime "ein islamisches Gebot und kein Verrat"!) Hier wird verschwiegen, daß die Sicherheitsbehörden bereits
in zahlreichen Fällen unter dem Vorwand ergangener Hinweise in völlig
überzogener Weise unschuldige Muslime mit Personenkontrollen und
Haus- und Moscheedurchsuchungen schikaniert, eingeschüchert, ihren
Ruf geschädigt und unnötigerweise Sachschaden verursacht haben
(Vandalismus von Sicherheitsorganen auf Kosten des Steuerzahlers). Die
Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden muß hier also relativiert
werden und kann unter Umständen tatsächlich zum Verrat an unschuldigen
Muslimen werden.
In einem
Vortrag über den Islam in Tunesien wurde einmal erwähnt, daß
die französische Regierung (um das Jahr 1930) anläßlich
des 50jährigen Jubiläums der Besetzung des Landes tunesischen
Staatsbediensteten die Vergünstigung bot, die französische Staatsangehörigkeit
zu erwerben. Als die ersten französisch eingebürgerten Tunesier
starben, wurde ihnen das islamische Totengebet verweigert. Mit welcher
Begründung? Weil sie sich durch ihre Annahme der französischen
Staatsangehörigkeit zu den französischen Gesetzen bekannt hatten,
also z.B. damit anerkannten, daß ihr Erbe nach dem in Frankreich
gültigen Erbrecht geteilt werden sollte und nicht mehr nach dem in
Tunesien für Tunesier gültigen islamischen. Durch ihre Annahme
der französischen Staatsangehörigkeit ohne zwingenden Grund
waren sie also nach überwiegender Meinung der muslimischen Religionsgelehrten
vom Islam abgefallen.
Auf jeden
Fall sollten bei den Muslimen angesichts der Einführung dieser Fragen
sämtliche Alarmglocken schrillen, nicht nur deshalb, weil die Fragen
diskriminierend sind, indem sie nur Muslimen oder Einbürgerungsbewerbern
gestellt werden, von denen man annimmt, sie seien Muslime (wir haben inzwischen
ja bereits hinreichend festgestellt, daß die Muslime in Deutschland
- entgegen des im Grundgesetz auf dem Papier verankerten Rechts - allein
auf Grund ihrer Religionszugehörigkeit diskriminiert werden), sondern
weil sie die Muslime darauf hinweisen, daß ihnen unter Umständen
in diesem deutschen Staat und seiner Mehrheitsgesellschaft etwas widerfahren
kann, das gegen die Werte ihrer Religion und ihre religiöse Überzeugung
gerichtet ist, ohne daß sie dann irgendeine rechtliche Handhabe
dagegen besitzen: wenn der Sohn eines Muslims homosexuell wird und sich
öffentlich dazu bekennt, dann muß dieser das zumindest stillschweigend
hinnehmen, wenn er nicht gar Beifall bekunden soll. Wenn seine Tochter
einen Nichtmuslim heiratet oder mit einem solchen in einem außerehelichen
Verhältnis lebt, muß er dies ebenfalls hinnehmen und begeht
nach Ansicht der Inquisitoren wahrscheinlich auch noch einen Verstoß,
wenn er sie auf gesetzlich zulässige Weise enterbt. Mit anderen Worten:
Komm her und begib dich zu uns aufs Glatteis, aber wenn du ausrutschst,
hinfällst und dir die Knochen brichst, bist du selbst schuld. Das
Sprichwort sagt: "Wenn es dem Esel zu wohl wird, dann geht er aufs
Eis". Und wenn es den Muslimen zu wohl wird ... dann lassen sie sich
in Deutschland einbürgern!
4. Dhu l-H:iddscha
1426 = 4. Januar 2006 (pridie Non. Ian. MMVI)
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